MR Risiko- und Finanzmanagement – Ihre Experte für Versicherungen & Investments
Die Mietausfallverischerung, Mietnomadenversicherung

Mietausfallversicherung - SicherVermieten

Sinnvoller Schutz für Sie als Vermieter

 Absicherung gegen Mietrückstände und entgangene Mieteinnahmen

 Kostenübernahme bei durch Mieter verursachte Sachschäden und Renovierungskosten

 schützt Ihre Finanzierung und Kapitalanlage

 

Macht eine Mietausfallversicherung Sinn?

Die hohe Inflation, Jobverlust oder die gestiegenen Energiekosten können auch den besten Mieter an den Rand der Zahlungsfähigkeit bringen. Zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter können Sie als Vermieter schnell in eine finanzielle Schieflage bringen. Besonders dann, wenn die vermietete Immobilie noch in der Finanzierungsphase ist oder Sie auf die Mieteinnahmen angewiesen sind um Ihre Lebenskosten zu decken. Mietausfälle, hohe Renovierungskosten oder Sachschäden sind in der Regel nicht durch Rücklagen abgedeckt und können schnell zu finanziellen Risiken im fünstelligen Bereich werden.

Selbst wenn der Mietvertrag bereits rechtswirksam gekündigt wurde, kommen Vermieter privater Wohneinheiten oft nicht an die noch ausstehenden Forderungen, da die damaligen Mieter dazu nicht in der finanziellen Lage sind diese zu begleichen. Lange Rechtsschreitigkeiten sind dann meistens die Folgen

Mit einer Mitausfallversicherung können Sie diese Risiko an einen Versicherer abgeben und so Ihre Kapitalanlage schützen.


Was ist in einer Mietausfallversicherung alles versichert?

  • Ersatz bei Ausfall von Mieten und laufenden Mietnebenkosten für bis zu 12 Monate
  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
  • Sachschäden durch mutwillige Beschädigung oder bei Abhandenkommen infolge eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens bis zu 50.000 Euro
  • Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Erstattung von Reinigungs- und Renovierungskosten
  • Übernahme von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten
  • Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung
  • Ungezieferbefall, z.B. durch Ratten, Mäuse oder Schaben infolge von Verunreinigungen
  • Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung, z.B. durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder den Tod des Mieters

Den passenden Versicherungsschutz finden wir gerne mit Ihnen zusammen in einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung.


Was kostet eine Mietausfallversicherung?

Die Kosten einer Mietausfallversicherung sind von den Versicherungssummen und dem Versicherungsumfang abhängig. Eine günstige Mietausfallversicherung erhalten Sie bereits ab einem Jahresbeitrag von knapp 83 Euro. Wichtig ist aber in erster Linie nicht nur ein günstiger Beitrag sondern ein passender Versicherungsschutz im Schadensfall.


Welche Voraussetzungen müssen bei Abschluss der Mietausfallversicherung und beim Mieterwechsel erfüllt sein?

  • Die Wohneinheit (Haus oder Wohnung) ist in Deutschland gelegen und wird von dem im Mietvertrag genannten Mieter, ausschließlich zum privaten Wohnzweck genutzt.
  • Das Mietverhältnis ist auf unbefristete Zeit geschlossen oder auf mindestens ein Jahr befristet, nicht gekündigt und ist kein Untermietverhältnis.
  • Der Mieter hat in der Zeit vor Versicherungsbeginn die wesentlichen Verpflichtungen (z.B. fristgerechte Mietzahlung) aus dem Mietvertrag für die zu ver­sichernde Wohneinheit fristgerecht und vollständig erfüllt.
  • Bei Abschluss des Mietvertrags lag vor:
    1. eine Selbstauskunft (Mietpass, Einkommensnachweis des Mieters für die letzten drei Monate z. B. Gehalt, Renten/Pensionen, Zins- oder Mieterträge) oder
    2. eine Bonitätsauskunft einer Auskunftei über den Mieter, die keine negativen Merkmale enthielt.
    3. eine Mietkaution wurde vom Mieter geleistet (auch in Form einer Bürgschaft eines Kreditinstituts oder einer Versicherung)

Gibt es eine Wartezeit in der Mietausfallversicherung?

Für bei Abschluss des Vertrages bereits vermietete Wohnungen besteht erst nach Ablauf von sechs Monaten, gerechnet ab Abschluss der Versicherung, Versicherungsschutz für neu eingetretene Versicherungsfälle.
Bei neuen Mietverhältnissen entfällt die Wartezeit.


Welche Vorraussetzungen müssen bestehen, dass die Mietausfallversicherung zahlt?

Die Mietausfallversicherung tritt ein, wenn der Mieter:

  • für zwei aufeinanderfolgende Termine keine Miete zahlt
    oder
  • die Miete für an zwei aufeinanderfolgenden Terminen nur anteilig zahlt und der Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete beträgtoder
  • die Miete über einen Zeitraum von mehr als zwei Moanten nur anteilig bezahlt und mindestens zwei Monatsmieten Mietrückstand besteht.
  • das Mietverhältnis vom Vermieter wirksam gekündigt wurde.
  • der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung weiter in Anspruch nimmt.
  • die Mietkaution zum Ausgleich des Ausfalls endgültig verbraucht worden ist, diese aber nicht ausreicht oder bereits anderweitig (z. B. zur Absicherung von Ansprüchen aus unterlassenen Schönheitsreparaturen und Schäden) aufgebraucht ist.

 


Gibt es eine Selbstbeteiligung in der Mietausfallversicherung?

Ja, diese beträgt in der Regel 3 Monatskaltmieten und entspricht der Mietkaution. Laut Gesetzgeber darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Die Höhe der Kaution muss im Mietvertrag ausgewiesen sein. Einige Versicherungen beinhalten einen prozentualen Selbst­behalt, welcher jedoch gedeckelt ist.

Zusätzlich wird ein genereller Selbsbehalt von 20%, mindestens jedoch 250 Euro und maximal 1.000 Euro des Schadens von einigen Versicherungen erhoben.


Was ist in der Mietausfallversicherung ausgeschlossen?

Nicht versicherte Gefahren und Schäden wie bspw.:

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion oder Implosion, Anprall oder Absturz eines
    Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Weitere Elementargefahren, Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen, Glasbruch – die im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung, sowie über Besondere Bedingungen, Zusatzbedingungen oder Klauseln versicherbar oder dort ausgeschlossen sind.
  • Verschleiß oder Abnutzung.
  • Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
  • Krieg
  • Innere Unruhen
  • Kernenergie

Ist der Beitrag für die Mietausfallversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge für eine Mietausfallversicherung sind steuerlich absetzbar.


Sind die Beiträge für die Mietausfallversicherung auf den Mieter umlagefähig?

Eine Umlagefähigkeit der Beiträge auf den Mieter ist nicht möglich.


Wann endet die Mietausfallversicherung?

  • Wenn Sie nicht mehr Eigentümer der im Versicherungsschein genannten Wohneinheit sind.
  • Bei Fristgerechter Kündigung zum Ablauf.

Den passenden Versicherungsschutz finden wir gerne mit Ihnen zusammen in einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung.


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