Die Hochzeit ist für die "meisten" Menschen einer der schönsten Tage ihres Lebens. Eine Hochzeit auszurichten kostet euch aber nicht nur Zeit bei der Planung, sondern in der Regel auch einen Haufen Geld. Die Location, das Essen, die Torte, die Dekoration, der DJ und und und. Da kommen mehrere 1.000 EUR schnell zusammen. Auch bei der besten Planung können unvorhersehbare Umstände wie Krankheit, Ausfall des Caterers, der Tod eines nahen Verwandten oder auch ein "NEIN!" beim Standesamt dazu führen, dass die Hochzeit abgesagt werden muss und Ihr auch noch auf hohen Kosten sitzen bleibt. Mit einer Hochzeitsversicherung schützt ihr euch vor den finanziellen Folgen. Dabei liegt der Beitrag für eine solche Absicherung bei weniger als 2 % der Gesamtkosten.
Wir haben die Hochzeitsversicherung genauer beleuchtet und das Wichtigste für euch hier zusammengetragen.
Versichert ist die Hochzeit und die dazugehörigen Feierlichkeiten wie Polterabend, standesamtliche und kirchliche Trauung.
Der Versicherungsumfang der Hochzeitsversicherung reicht von den Trauringen über die Hochzeitstorte bis zur Saalmiete.
Zu den versicherten Kosten gehören z.B.:
Zu den versicherten Personen im Rahmen der Hochzeitsversicherung gehören natürlich das Brautpaar sowie die Angehörigen (Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Eltern, Geschwister) und die Trauzeugen.
Ihr erhaltet Leistungen aus der Hochzeitsversicherung, wenn der Polterabend und oder die Hochzeitsfeiern nicht stattfinden können aufgrund:
Die Leistungen aus der Hochzeitsversicherung beinhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten der versicherten Feiern. Außerdem sind im Versicherungsfall alle notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung der ausgefallenen Feier bzw. Feiern auf einen anderen Termin innerhalb von 12 Monaten und im gleichen Umfang versichert.
In der Hochzeitsversicherung ist zusätzlich noch eine Veranstalterhaftpflicht mitversichert. Diese leistet, wenn bei der Feier beispielsweise die Einrichtung der Location beschädigt wird.
Der Versicherungsschutz gilt für Feiern in Deutschland, die anlässlich der Hochzeit stattfinden.
Bei Versicherungen sollte man generell ja auch immer mal schauen was nicht versichert ist. Wir haben für euch einen Auszug aus dem Bedingungswerk.
Kein Versicherungsschutz besteht:
Eine Corona-Infektion gilt als schwere Erkrankung und ist somit versichert. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Infektion die betroffene Person einen vollständigen Impfschutz gemäß Vorgabe des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beziehungsweise des zuständigen Bundeslandes besessen hat.
Sollte es zu Schließungen oder Verboten durch die Bundesregierung kommen besteht hierfür kein Versicherungsschutz da Verfügungen von hoher Hand nicht versichert. Dies würde aktuell auch die Beiträge auch in schwindelerregende Höhen treiben.
Eine Hochzeitsversicherung muss mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Hochzeitstermin abgeschlossen werden.
Nach Prüfung der Bedingungswerke mehrerer Versicherer (bspw. Allianz und Hanse Merkur) empfehlen wir den Tarif der Waldenburger Versicherung. Der Tarif schließt die meisten Fälle in den Versicherungsschutz ein und ist vom Beitrag her sauber kalkuliert. (Versicherungsbedingungen der Waldenburger Hochzeitsversicherung)
Eine Hochzeitsversicherung macht bei aufwendingen und teuren Hochzeiten durchaus Sinn, da die Kosten für diesen Schutz im Schnitt weniger als 2 % der Gesamtkosten der Hochzeit betragen. Ihr werdet definitiv sorgenfreier auf euren großen Tag hinfiebern können. Bei der Waldenburger finden wir einen sehr starken Tarif. Solltet ihr finanziell so gut dastehen, dass euch ein Ausfall der Hochzeit finanziell nicht tangiert, benötigt ihr diesen Schutz definitiv nicht.
Gerne dürft ihr eure Hochzeitsversicherung natürlich auch über uns abschließen. Sollte es zum Schadensfall kommen, stehen wir euch mit unserem Team mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen euch dabei eure Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Bei Hochzeiten, bei denen mehr als 20.000 € versichert werden sollen, müssen wir bei der Verischerung eine gesonderte Anfrage stellen.