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Die Kinderinvaliditätsversicherung

Die Kinderinvaliditätsversicherung

- Der beste Schutz ab der 6ten Lebenswoche bis zum 10ten Lebensjahr

- Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall!


Einleitung - Für die ganz Kleinen, im schlimmsten Fall bestens geschützt!

Wie dicht das größte Glück und die größten Ängste und Sorgen zusammenliegen, wissen junge Eltern besonders gut. Kein Leben ist risikofrei und niemand kann garantieren, dass Ihr Kind gesund und unfallfrei groß werden kann. Wir können aber dazu beitragen, dass Ihr Kind im schlimmsten Fall genau die Unterstützung bekommt, die es benötigt.

 

Statistik: Wie viele behinderte Kinder gibt es in Deutschland?

Knapp 198 000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt schwerbehindert. 90 Prozent der schweren Behinderungen werden durch eine Krankheit verursacht, hat das Statistische Bundesamt festgestellt.

Im Bereich der Kinderabsicherung nimmt die Kinderinvaliditätsversicherungen einen besonderen Platz ein. Sie kann schon ab der 6ten Lebenswoche abgeschlossen werden und leistet wenn das Kind durch Unfall oder Krankheit wie bspw. Epilepsie, Krampfleiden oder auch Entwicklungsstörungen schwer beeinträchtigt wird. Diese Absicherung sollte also so früh wie möglich gewählt werden.

Auch die Verbraucherzentrale titelt: "Kinder sind hier bei Invalidität viel umfassender versichert als bei der häufiger abgeschlossenen Kinderunfallversicherung. Sie ist für Familien eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und so bedeutend wie die Berufs­unfähig­keit für die Eltern." Verbraucherzentrale


Was ist der Unterschied zwischen einer Kinderinvalidiäts- und einer "normalen" Unfall­ver­si­che­rung?

Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung ist Ihre Familie im Falle schwerer Krankheit und Unfall Ihres Kindes finanziell abgesichert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Kinderunfallversicherung ist ihr Kind damit auch bei Krank­hei­ten versichert, der häufigsten Ursache für Kinderinvalidität. Entwicklungsstörungen, Diabetes, Epilepsie oder Tumorerkrankungen können jedes Kind treffen – eine Kinderinvaliditätsversicherung zahlt bereits ab 50% GdB (Grad der Behinderung) eine lebenslange Rente an Sie oder Ihr Kind aus.

Wie sind Kinder gesetzlich abgesichert? (449€ Regelleistung!)

Als ersters stellt sich die Frage, wie Kinder über die sozialen oder staatlichen Sicherungssysteme abgesichert sind. Gesetzliche und private Kranken­ver­si­che­rung, die Grundsicherung, gesetzliche Unfall- und Pflege­ver­si­che­rung spielen hier eine Rolle. In ihrer Höhe entspricht die Grundsicherung bspw. den den Leistungen des Arbeitslosengeld II, also Hartz 4! Die Lücken in den gesetzlichen Sicherung werden immer größer. Trotz staatlicher Hilfen sollte zusätzlich durch private Vorsorge ein ausreichendes, notfalls lebenslanges Grundeinkommen gesichert werden. Im Folgenden werden wir auf die einzelnen Punkte eingehen. Besonders die Grundsicherung ist bei der Absicherung zu beachten, weswegen wir auf diesen Punkt näher eingehen.

Die Kranken­ver­si­che­rung

Die Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall. Sie leistet jedoch keine Rentenzahlungen an das Kind, wenn dieses aufgrund von Krankheit oder Unfall keine entgeltliche Tätigkeit ausüben kann. Besondere und kostenspielige Therapien und Behandlungen werden von der Kranken­ver­si­che­rung nur teilweise oder garnicht übernommen.

Die Grundsicherung

Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung. In ihrer Höhe entspricht die Grundsicherung den den Leistungen des Arbeitslosengeld II, also Hartz 4! Sie soll dabei helfen den Lebensunterhalt zu decken, wenn die eigenen Mittel dafür nicht ausreichen.Wer Grundsicherung bekommt, wird in eine Regelbedarfsstufe eingruppiert. Diese Einteilung berücksichtigt die persönliche Situation – zum Beispiel, ob eine Person alleinstehend ist oder mit ihrer Familie zusammenlebt und deshalb mehr Unterstützung braucht. mehr zur Grundsicherung

Die Pflege­ver­si­che­rung

Über die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung besteht in den fünf Pflegegraden jeweils ein Grundschutz, der ausdrücklich nicht die gesamten tatsächlichen Kosten auffangen kann und soll. Das Sozialgesetzbuch XI sieht eine finanzielle Beteiligung des zu Pflegenden, ggf. sogar der Angehörigen vor.

Gesetzliche Leistung monatlich

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Stationäre Pflege

125,00 €

770,00 €

1.262,00 €

1.775,00 €

2.005,00 €

Ambulante Pflege

0,00 €

724,00 €

1.363,00 €

1.693,00 €

2.095,00 €

Privat häusliche

0,00 €

316,00 €

545,00 €

728,00 €

901,00 €

 

Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung zahlt nur für Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin und zurück. Diese Leistung reicht jedoch nicht aus, um auf Dauer den Unterhalt bei Invalidität zu sichern. Bei einem Unfall in der Freizeit oder bei Invalidität aufgrund einer Erkrankung leistet sie nicht. Kinder mit einer Behinderung und ihre Eltern haben unter Umständen Anspruch auf Leistungen wie bspw. Kindergeld ohne Begrenzung der Dauer, Pflegegeld oder Grundsicherung. Trotz staatlicher Hilfen sollte zusätzlich durch private Vorsorge ein ausreichendes, notfalls lebenslanges Grundeinkommen gesichert werden.


Eine lebenslange Rente - Dauerhafte Unterstützung

Bei einer Kinderinvaliditätsversicherung erhält Ihr Kind im Fall der Fälle eine lebenslange monatliche Rente. Die Höhe der Rente entscheiden Sie bei Abschluss. Wir raten jedoch dazu mindesten 1.200 € monatlich abzusichern. Durch die Rentenleistungen für Ihr Kind erhalten Sie dauerhaft Unterstützung, wo die gesetzliche Absicherung nicht ausreicht. Denn wenn ein Kind durch eine Krankheit oder einen Unfall beeinträchtigt ist, kann das bedeuten:

  • dass ein Elternteil in Teilzeit arbeiten oder den Beruf ganz aufgeben muss, um das Kind pflegen und betreuen zu können.
  • dass Ihr Kind selbst nie ein eigenes Einkommen haben und immer auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein wird.
  • dass behindertengerecht umgebaut werden muss.
  • dass ein behindertengerechtes Fahrzeug angeschafft werden muss.
  • dass die Eltern keine eigene Alters­vorsorge aufbauen können.
  • dass Ersparnisse aufgebraucht werden müssen.

Vergleichbar mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung schützt eine Kinderinvaliditätsversicherung Ihr Kind vor Existenznöten durch spätere Arbeitsunfähigkeit.


Was ist im Therapie- und Rehabilitationsmanagement versichert?

Therapie- und Rehabilitationsmanagement

Wird Ihr Kind durch Krankheit oder Unfall voraussichtlich mindestens 50 % invalide, erhalten Sie zusätzliche Hilfeleistungen zur medizinischen, schulischen/beruflichen und sozialen Rehabilitation des Kindes.

Das Ziel ist es, Ihrem Kind trotz der Invalidität ein lebenswertes, möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der Kooperationspartner ReIntra berät und unterstützt Sie im Rahmen der Rehabilitation in mehreren Phasen:

  • 1. Leistungsphase
    Auf Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen und unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kindes, wird die grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen.
  • 2. Leistungsphase
    Für Ihr Kind werden umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung für die kommenden Monate und Jahre erarbeitet.
  • 3. Leistungsphase
    Ihr Kind wird auf Basis der in der 2. Leistungsphase erarbeiteten Empfehlungen kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleitet.

Die Beratungsleistungen der ReIntra sind bis 10.000 EUR versichert.

 


Kinder­inva­lidi­täts­ver­siche­rung im Test bei Stiftung Warentest 2020 (Stand: 2021)

2020 hat Stiftung Warentest die Kinderinvaliditätsversicherung genauer unter die Lupe genommen und mehrere Tarife von verschiedenen Anbietern getestet. Insgesamt wurden 11 Tarife und deren Bedingungswerk geprüft (Quelle).

Unter die Top 3 haben es geschafft:

  • Barmenia: KISS mit der Bewertung Sehr gut
  • CosmosDirekt: Kinderschutz-Plan mit der Bewertung Gut
  • Ergo: Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung

Wann sollte man eine Kinderinvaliditätsabsicherung abschließen und wie hoch sollte die Rente sein?

Da bei der Antragsstellung für eine Kinderinvaliditätsversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, ist es sinnvoll, so früh wie möglich diesen Schutz abzuschließen. Am besten ab der 6ten Lebenswoche. So sind bspw. Entwicklungsstörungen oder sonstige Krank­hei­ten welche noch nicht diagnostiziert wurden, mitversichert.

Bei der Höhe der monatlichen Rente empfehlen wir mindestens 1.200 € abzusichern. Im Fall der Fälle muss das Kind ein Leben lang mit dieser Versorgung auskommen. Die gesetzlichen Absicherungen reichen bei Weitem nicht aus um eine ordentlichen Lebensstandard zu erzielen sondern stellen eher eine Grundversorgung dar.


Leistungen der Kinderinvaliditätsversicherung im Überblick (Tarif KISS der Barmenia)

Hier finden Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen und Leistungen:

  • Lebenslange Rentenleistungen von bis zu 2000 EUR monatlich ab 50% GdB (Grad der Behinderung) durch Krankheit oder Unfall
  • Einmalige Kapitalleistung in Höhe von 24 Monatsrenten
  • Versicherungsbeginn möglich ab der 6. Lebenswoche bis zum 18. Lebensjahr
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers für bis zu 12 Monate
  • Abschluss auch durch Großeltern, Tante, Onkel, Paten, ... möglich
  • Kosten für psychologische Unterstützung  (Ist ein GdB von mindestens 50 zu erwarten, so werden die nachgewiesenen Kosten für psychologische Unterstützungsleistungen bis zu 1.000 EUR übernommen)
  • Beitragsfreistellung bei Rentenleistung
  • Beitragsfreistellung bei Tod des Versicherungsnehmers (bei Versicherungsabschluss jünger als 55 Jahre)
  • Kurbeihilfe (nach Unfällen) 1.000 EUR
  • Unfall-Todesfallleistung von 5.000 EUR ohne Mehrbeitrag
  • Bergungskosten (nach Unfällen) bis 10.000 EUR
  • Im Todesfall des versicherten Kindes wird die Rente 6 Monate weitergezahlt.

Mitversichert sind zusätzlich:

  • Zeckenstich
  • Vergiftungen durch Staubwolken und Säuren bzw. Gase und Dämpfe
  • Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe auch über das 10. Lebensjahr hinaus
  • tauchtypische Gesundheitsschäden (z. B. Trommelfellverletzung, Caissonkrankheit oder der Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser)
  • Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen oder Sachen
  • Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen (außer bei regelmäßigem Umgang)

Leistungsbeispiele der Kinderinvaliditätsversicherung mit Zahlungen

Hier sind einige Leistungsbeispiele. Bitte anklicken um den Inhalt zu öffnen.

Entwicklungsstörung

• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 2 Monate
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 7 Monate

Durch einen Hirnschaden entwickelte sich bei der Tochter des Versicherten eine globale Entwicklungsstörung. Der Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung für seine Tochter die vereinbarte Monatsrente von 500 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz der Tochter des Versicherungsnehmers. Auch in diesem Fall wurde im Rahmen der versicherten Rehabilitations-Management-Leistungen die Fa. ReIntra mit der Begleitung und Beratung der Familie beauftragt. Die Eltern wenden sich immer wieder mit konkreten Fragestellungen an ReIntra und nehmen die Anregungen/Empfehlungen gerne an. Es besteht mittlerweile ein Vertrauensverhältnis. Beispielsweise wurde die Familie bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises sowie der Pflegeeinstufung unterstützt.

Die Versicherung rechnet mit Rentenzahlungen in Höhe von insgesamt 258.764 EUR.

Krampfleiden

• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 6 Wochen
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 1 Jahr 1 Monat

Die Tochter des Versicherungsnehmers ist an einem Krampfleiden erkrankt, das auch zu erheblichen Entwicklungsstörungen führt. Neben den Krampfanfällen fehlt insbesondere die Sprachentwicklung. Auf Grund eindeutiger Befunde erhält der Versicherungsnehmer von der Versicherung für seine Tochter die vereinbarte Monatsrente von 1.500 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz der Tochter des Versicherungsnehmers. Außerdem hat die Versicherung dem Versicherungsnehmer im Rahmen der versicherten Rehabilitations-Management- Leistungen die Beauftragung der Fa. ReIntra angeboten.

Die Versicherung rechnet mit Rentenzahlungen in Höhe von insgesamt 725.941 EUR.

BNS-Epilepsie

• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 6 Wochen
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 11 Monate

Der Sohn des Versicherungsnehmers leidet an einer BNS-Epilepsie (auch West-Syndrom genannt). Diese Erkrankung bewirkt ein statomotorisches und psychomotorisches Defizit mit der Folge, dass der Sohn sich weder aufrichten noch die Extremitäten anheben kann. Der Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung für seinen Sohn die vereinbarte Monatsrente von 1.500 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitrags-freistellung für den Versicherungsschutz des Sohnes des Versicherungsnehmers. Der Versicherer hat im Rahmen der versicherten
Rehabilitations-Management-Leistungen die Fa. ReIntra mit der Begleitung und Beratung der Familie beauftragt. Nach Prüfung konnte ReIntra zunächst feststellen, dass sich das Kind in der bestmöglichen sozialen und medizinischen Behandlung befindet. ReIntra wird weiterhin nach Bedarf immer wieder tätig.

Die Versicherung rechnet mit Zahlungen in Höhe von insgesamt 674.654 EUR.

Diabetes mellitus Typ I

• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 3 Monate
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 2 Jahre 10 Monate

Der Sohn der Versicherungsnehmerin leidet an Diabetes mellitus Typ I. Die Versicherungsnehmerin erhält von der Versicherung für ihren Sohn die vereinbarte Monatsrente von 885 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz des Sohnes der Versicherungsnehmerin. Außerdem hat die Versicherung der Versicherungsnehmerin im Rahmen der versicherten Rehabilitations- Management-Leistungen die Beauftragung der Fa. ReIntra angeboten.

Die Versicherung rechnet mit Zahlungen in Höhe von insgesamt 461.594 EUR.

Bösartiger Hirntumor

• Alter des Kindes zu Beginn des Versicherungsschutzes: 5 ½ Monate
• Alter des Kindes zu Beginn der Rentenzahlung: 3 Jahre

Die Tochter der Versicherungsnehmerin leidet an einem bösartigen Hirntumor. Auf Grund eindeutiger Befunde erhält die Versicherungsnehmerin von der Versicherung für ihre Tochter die vereinbarte Monatsrente von 555 EUR. Mit Beginn der Rentenzahlung erfolgte eine Beitragsfreistellung für den Versicherungsschutz der Tochter der Versicherungsnehmerin. Im Versicherungsschutz sind Rehabilitations- Management-Leistungen enthalten. Daher hat die Versicherung die Fa. ReIntra mit der Begleitung und Beratung der Familie beauftragt.

Die Versicherung rechnet mit Rentenzahlungen in Höhe von insgesamt 248.200 EUR.


Leistungsfälle (aus einem Versichererbestand, 03/2020)

An dieser Grafik kann man erkennen, welche Erkankungen zu einem Leistungsfall geführt haben.

Bis wann besteht der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 30. Lebensjahr vollendet. Sollte es zu einem Leistungsfall während dieser Zeit kommen, so wird die vereinbarte Rente ein Leben lang an das Kind ausgezahlt.

Der Vertrag ist nach dem ersten Versicherungsjahr jederzeit kündbar und das sogar ohne Einhaltung einer Frist.


Unser Fazit

Die Kinderinvaliditätsversicherung ist unserer Meinung nach die beste Absicherung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Sie bietet als einzigste Versicherung den nötigen finanziellen Schutz bei schweren Krank­hei­ten. Besonders das Bedingungswerk des Tarifes KISS der Barmenia besticht mit absoluter Klarheit.

Es ist  sehr wichtig diese Versicherung so früh wie möglich abzuschließen, damit etwaige Entwicklungsstörungen oder noch unentdeckte Krankeiten beim Kind mitversichert sind.

Sobald das Kind das 10. Lebensjahr erreicht hat, ist ein Wechsel in eine Schüler-Berufs­unfähig­keitsversicherung sinnvoll.


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