Ihr Versicherungsmakler in Reutlingen
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Ob Gesundheit, Energie oder Mobilität: 2026 stehen einige Neuerungen an, die viele im Alltag und in der Haushaltskasse spüren werden. Was genau sich ändert – und worauf Verbraucher achten sollten.
Wohnen & Mobilität
Photovoltaik: Neue Regeln, weniger Vergütung
Für neue PV-Anlagen gelten 2026 folgende Regeln:
Führerschein soll günstiger werden
Das Verkehrsministerium hat Maßnahmen entwickelt, die 2026 in ein neues Gesetz einfließen sollen. Durch kürzere Prüfungen, weniger Pflichtfahrten oder der Möglichkeit zu Online-Unterricht soll der Führerschein günstiger, digitaler und weniger bürokratisch werden. Auch soll bis Ende 2026 ein digitaler Führer- und Fahrzeugschein eingeführt werden.
Pendlerpauschale: Entlastung ab dem ersten Kilometer
Ab 2026 sollen alle Pendler 38 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen können – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer, kürzere Strecken wurden mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt.
Deutschlandticket wird teurer
Für das Deutschlandticket der Deutschen Bahn werden künftig 63 Euro statt 58 Euro fällig.
CO2-Steuer: Moderate Erhöhung
Ab 2026 steigt die CO₂-Abgabe nur leicht: Statt des bisher festen Preises von 55 Euro pro Tonne gilt künftig ein Korridor zwischen 55 und 65 Euro. Damit fallen die Kostensteigerungen für Benzin, Diesel, Heizöl und Gas voraussichtlich moderater aus als in den Vorjahren. Ziel der Abgabe bleibt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und den Klimaschutz zu fördern.
E-Auto: Neue Förderung kommt
Der Kauf von E-Autos und Plugin-Hybriden soll weiterhin gefördert werden. Eine Basisförderung von 3.000 Euro, die pro Kind um 500 Euro (max. 1.000 Euro) ansteigt, soll Anreize für die Mobilitätswende setzen.
Steuern & Einkommen
Teilzeitaufstockung: Neue steuerfreie Prämie ab 2026
Ab Januar 2026 soll eine neue Teilzeitaufstockungsprämie eingeführt werden. Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit erhöhen, können damit bis zu 4.500 Euro steuerfrei zusätzlich verdienen. Die Regelung basiert auf dem Referentenentwurf zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz vom 12. September 2025 und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die Arbeitgeber künftig beachten müssen.
Ehrenamt: höhere Freibeträge
Ehrenamtlich Tätige können 2026 höhere steuerfreie Pauschalen nutzen:
Zudem soll das Haftungsprivileg angepasst werden: Die Grenze für Schäden, für die Ehrenamtliche nicht persönlich haften, steigt ebenfalls auf 3.300 Euro pro Jahr.
Mindestausbildungsvergütung steigt
Azubis, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 ihr erstes Lehrjahr starten, müssen von ihrem Arbeitgeber mindestens 724 Euro Bruttolohn gezahlt bekommen. Das ist eine Erhöhung um knapp 6,2 Prozent im Vergleich zur bisherigen Mindestausbildungsvergütung von 682 Euro.
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Minijobber dürfen nun mehr verdienen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde und damit auch die Minijob-Grenze. Wer einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, darf künftig nicht mehr als 603 Euro pro Monat verdienen.
Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro. Erst Einkommen oberhalb dieses Betrags werden besteuert. Die Anhebung soll die Wirkung der Inflation ausgleichen.
Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz beträgt in Deutschland 42 Prozent. Ab 2026 gilt er ab einem Jahreseinkommen von 69.879 Euro – das entspricht einer Verschiebung von 2,0 Prozent im Vergleich zu 2025.
Gastronomie: Mehrwertsteuer soll sinken
Ab 2026 gelten neue Regeln bei der Umsatzsteuer. So wird der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie (Getränke bleiben bei 19 Prozent) dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt.
Gesundheit
Krankenversicherung: Zusatzbeiträge und neue Bemessungsgrenzen
2026 müssen gesetzlich Versicherte mit höheren Kosten rechnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung soll von 2,45 auf 2,9 Prozent steigen. Wichtig: Der Wert ist nur eine amtliche Orientierung, jede Krankenkasse legt ihren tatsächlichen Zusatzbeitrag selbst fest.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz der Pflegeversicherung bleibt nach aktuellem Stand unverändert bei 3,6 Prozent. Pflegende Angehörige müssen weiterhin mit unverändertem Pflegegeld für Pflegegrad 2 auskommen, trotz gestiegener Pflegekosten.
Sozialabgaben: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Zum 1. Januar 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung. Besonders Gutverdienende zahlen dadurch höhere Sozialabgaben.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026:
Je höher diese Grenzen liegen, desto größer der Einkommensanteil, der beitragspflichtig wird – was insbesondere Beschäftigte mit hohem Bruttoeinkommen betrifft.
Familie & Rente
Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Ab 2026 erhalten Familien 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat – vier Euro mehr als bisher. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich: Er liegt im neuen Jahr bei 6.828 Euro jährlich, was einem Plus von 156 Euro gegenüber 2025 entspricht. Der Freibetrag kann beantragt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen gemeinsam veranlagter Eltern über 80.000 Euro liegt, bei Alleinerziehenden über 40.000 Euro.
Änderung bei Hinterbliebenenrente ab 1. Juli
Ab 1. Juli 2026 wird der integrierte Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente bei Hinterbliebenenrenten erstmals als Einkommen berücksichtigt. Einkommen über dem Freibetrag von 1.076,86 Euro (plus 228,42 Euro pro Kind) wird zu 40 Prozent angerechnet.
Aktivrente
Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, kann nun monatlich 2.000 Euro steuerfrei dazuzuverdienen („Aktivrente“). Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollen aber weiterhin anfallen.
Betriebliche Altersvorsorge
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) bringt 2026 einige Verbesserungen bei der betrieblichen Vorsorge. Bislang konnten Arbeitgeber den Förderbetrag von 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrages nur für Angestellte bis zu einem Einkommen von 2.575 Euro erhalten. Das BRSG II sieht nun eine dynamische Einkommensgrenze vor, die bei 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze liegen soll.