Markus Rataj
Betriebswirt (B.A.)
Geschäftsführer
MR Risiko- und Finanzmanagement e.K.
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72770 Reutlingen
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Unternehmen, die Kraftfahrzeuge und/oder selbstfahrende Maschinen einsetzen, stehen vor der Frage: Worauf muss ich beim Thema (Betriebs-)Haftpflicht achten, damit ich im Schadensfall auf der sicheren Seite bin? Bei „normalen“ Firmenwagen ist die Frage relativ einfach beantwortet: Hier ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvollerweise sollte sie durch Teil- oder Vollkasko-Bausteine ergänzt werden.
Etwas komplizierter wird die Sache bei selbstfahrenden Maschinen, zumal es hier zuletzt Pläne für eine Gesetzesverschärfung gab, die allerdings auch schon wieder vom Tisch sind. Doch der Reihe nach.
Zu „selbstfahrenden Arbeitsmaschinen“ gehören beispielsweise Radlader, Straßen- und Asphaltwalzen, Bagger, Mähmaschinen, Turmwagen, Gabelstapler, Kehrmaschinen, Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader und weitere mehr. Je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit unterliegen sie der Kfz-Zulassungspflicht, inklusive Kfz-Haftpflicht oder sie können alternativ in die Betriebshaftpflichtversicherung integriert werden. Unterschieden wird zwischen:
Übrigens: Auch wenn selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Regel nicht im Straßenverkehr, sondern lediglich auf Privat- oder Betriebsgelände unterwegs sind, sollten sie nach Expertenmeinung in die Betriebshaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Damit sind sie auch bei gelegentlichen, kurzen Fahrten außerhalb des Firmengeländes vor den Folgen eines Haftpflichtschaden geschützt.
Verwirrung herrscht in einigen Unternehmen über Pläne der früheren Ampelregierung eine Kfz-Haftpflicht auch für selbstfahrende Maschinen mit niedriger Höchstgeschwindigkeit einzuführen. Dieses Vorhaben wurde im vergangenen Jahr vom Bundesrat gestoppt. Zusätzliche Kosten und bürokratischer Aufwand wurde damit vermieden. Die Materie bleibt aber komplex. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Unternehmensverantwortliche unbedingt von einem Versicherungsprofi beraten lassen.
Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, ob Ihre Fahrzeuge korrekt und optimal versichert sind!
Mal ein Sabbatical einlegen, eine Traumreise realisieren, die Elternzeit verlängern, ohne auf den Euro achten zu müssen – oder einfach früher in Rente gehen: Laut einer Studie der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten interessieren sich in der Generation der 18- bis 35-Jährigen rund zwei Drittel der Befragten für eine individuelle Planung ihrer Lebensarbeitszeit. Als Arbeitgeber erhöhen Sie also mit der Einrichtung eines so genannten Lebensarbeitszeitkontos (LAZ) Ihre Chancen, begehrte junge Fachkräfte in den Betrieb zu locken.
Ein auf LAZ spezialisierter Anbieter, etwa eine Versicherung, richtet ein Lebensarbeitszeitkonto für die Mitarbeitenden eines Unternehmens ein, kümmert sich um Ausgestaltung, Verwaltung und Ähnliches. Beschäftigte sparen fortan aus Gehalt, Überstunden oder Urlaubstagen ein Wertguthaben an, das in eine ertragsbringende Anlage fließt. Die Einzahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei. „Außer Gehaltsbestandteilen können dazu auch Sonderzahlungen wie Tantiemen, Weihnachts- und Urlaubsgeld verwendet werden“, erklärt Frank Senger, Pressesprecher der Condor Versicherung. „Welche Möglichkeiten im Einzelnen in Frage kommen, entscheidet der Arbeitgeber. Mit dem angesparten Guthaben können Beschäftigte dann – in Abstimmung mit dem Betrieb – eine Auszeit finanzieren.“
Während dieser freien Zeit laufen Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer weiter. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann das Lebensarbeitszeitkonto, mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers, weitergeführt werden, auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden oder eine (Netto-)Auszahlung des Wertguthabens erfolgen. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind Beschäftigte durch den gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzschutz abgesichert.
Als Unternehmer treten Sie mit Lebensarbeitszeitkonten im Recruiting als attraktiver Arbeitgeber auf. LAZ helfen außerdem, Beschäftigte langfristig an den Betrieb zu binden. Denn Lebensarbeitszeitkonten sind als betrieblicher Benefit hochgeschätzt. Meist werden sie für eine längere Auszeit genutzt, aber auch, um Angehörige zu pflegen oder für umfangreichere Weiterbildungsmaßnahmen. Natürlich kann das Guthaben auch angespart werden, bis das Ende des Arbeitslebens in Sicht kommt – um dann früher in den Ruhestand zu gehen.
Wichtig ist aber: Ein Lebensarbeitszeitkonto stellt keinen Ersatz für die betriebliche Altersversorgung dar. Die Absicherung von biometrischen Risiken ist nur mit bAV oder privater Vorsorge möglich. Als Ergänzung dazu ist ein Lebensarbeitszeitkonto dagegen auch aus Arbeitgebersicht optimal.
Mit Lebensarbeitszeitkonten Fachkräfte gewinnen und binden
Die Welt, in der wir leben, wird zunehmend unsicherer. Die Bedrohung durch Naturkatastrophen steigt ebenso wie die Gefahr, Opfer eines Einbruchs oder von sinnlosem Vandalismus zu werden. Das gilt nicht nur für den privaten Bereich, sondern auch für Betriebe. So belegt eine aktuelle Statistik, dass jedes fünfte Unternehmen in den vergangenen drei Jahren einen Einbruch, Diebstahl oder Überfall zu verkraften hatte (Quelle: statista.de). Durch extreme Wetterereignisse entstanden allein 2024 in Deutschland Schäden in Höhe von 5,5 Milliarden Euro.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind oft nicht in der Lage, mögliche Schäden finanziell in vollem Umfang aufzufangen. Um sich gegen existenzbedrohende Risiken zu wappnen, gelten gewerbliche Sachversicherungen deshalb für Betriebe als unverzichtbar. Sie erstatten bei Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Naturkatastrophen, Diebstahl und anderen Ereignissen die Kosten für Reparatur und Wiederbeschaffung von technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräten. Außerdem gleichen sie bei einer Betriebsunterbrechung Verluste durch entgangene Gewinne aus und erstatten die fortlaufenden Kosten für z.B. Löhne oder weiterzuzahlende Mieten. Auch Schäden am Gebäude selbst lassen sich umfassend absichern.
Grundsätzlich subsummiert man unter dem Begriff „Gewerbliche Sachversicherung“ die Absicherung eines Unternehmens vor existenzbedrohenden Risiken. Dazu gehören die gewerbliche Inhalt-, Gebäude-, Glas- und Betriebsunterbrechungsversicherung. „Diese Absicherung ist für alle Unternehmen existenziell wichtig, unabhängig von Größe, Branche oder Standort des Betriebs“, erklärt Carol Haus, Abteilungsleiterin Sach-Gewerbe/Industrie bei Baloise.
Experten-Tipp:
Beim Abschluss einer Sachversicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Vertrag die so genannte „Goldene Regel“ enthält. Baloise-Expertin Haus: „Sie legt fest, dass nicht der Zeit- sondern der Neuwert von beschädigtem oder gestohlenem Firmeneigentum ersetzt wird.“ Hintergrund: Das Inventar ist in den meisten Fällen heute nicht mehr zum früheren Anschaffungspreis zu bekommen. Dank der „Goldenen Regel“ entsteht dem versicherten Betrieb dennoch kein finanzieller Nachteil.
Welche Sachversicherungen speziell für Sie die richtigen sind, finden wir gemeinsam heraus.
Auftraggeber verlangen von ausführenden Baubetriebe fast immer verlässliche Sicherheiten. Früher wurde das üblicherweise durch eine Bankbürgschaft geregelt. Doch inzwischen setzen immer mehr Unternehmen der Baubranche lieber auf eine Kautionsversicherung (auch Bürgschaftsversicherung genannt). Denn diese Option bietet einige Pluspunkte.
Als erstes nennen Experten in diesem Zusammenhang meist den Vorteil, dass mit der Versicherungslösung (im Gegensatz zur Bankbürgschaft) die Kreditlinie bei der Hausbank des Betriebs nicht belastet wird. Somit bleibt dessen Liquidität uneingeschränkt erhalten – was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stabilisiert.
Wie funktioniert nun eine Kautionsversicherung? Im Grunde recht einfach. Der Versicherer fungiert dabei als Bürge des Betriebs und stellt einen Bürgschaftsrahmen bereit, dessen Höhe vertraglich festgelegt wird. Daran bemessen sich auch die zu zahlenden Beiträge. Den Bürgschaftsrahmen (auch: Avalrahmen) können versicherte Betriebe künftig für Bürgschaften gegenüber ihren Kunden einsetzen.
Besonders sinnvoll ist eine Kautionsversicherung für kleinere und neu gegründete Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Als Versicherungsnehmer sollten Sie aber unbedingt auf einige wichtige Punkte achten. Fachleute empfehlen zum Beispiel beim Thema Sicherheiten, dass diese 20 Prozent des Bürgschaftsrahmens nicht übersteigen sollten. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen: Manche Versicherer verlangen bei Kunden mit sehr guter Bonität überhaupt keine Sicherheiten.
Ebenfalls wichtig: Unternehmen sollten im Vertrag eine Regelung vereinbaren, mit der sie nicht jede Bürgschaft separat vereinbaren müssen. Und: Am einfachsten funktionieren Abwicklung und Kommunikation erfahrungsgemäß mit Versicherungen, die kundenfreundliche, digitale Service-Plattformen zu Verfügung stellen können. Optimalerweise lässt sich mit einer modernen Plattform das gesamte Bürgschaftsgeschäft digital umsetzen.
Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie Sie diese Option optimal nutzen können.